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Ablauf und Kosten

Nachdem sie mit mir telefonisch Kontakt aufgenommen haben vereinbaren wir einen Termin für eine "psychotherapeutische Sprechstunde" in meiner Praxis. Hierbei handelt es sich um ein Erstgespräch, bei dem ich mit Ihnen Ihr Anliegen bespreche und aktuelle Probleme erfrage.

Wenn Sie und ich im Rahmen des Erstgesprächs übereinkommen, dass eine Psychotherapie hilfreich für Sie sein könnte, können weitere sogenannte "probatorische Sitzungen“ vereinbart werden. Diese dienen dem weiteren gegenseitigen Kennenlernen und der weiteren Diagnostik.

​Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen kann eine Psychotherapie beantragt werden. Hierfür muss ein Antrag bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle gestellt werden. Wenn Ihre Krankenversicherung bzw. die Beihilfestelle die Kostenzusage gegeben hat kann die Therapie beginnen.

Wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind stelle ich Ihnen die durchgeführten Therapiestunden privat in Rechnung. Die Rechnungen können Sie sich von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle anschließend erstatten lassen.

Sie können meine Behandlung auch als Selbstzahler*innenleistung in Anspruch nehmen. Nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) berechne ich für eine Therapiestunde den 2,3-fachen Satz, dies entspricht für 50 Minuten Verhaltenstherapie 100,56€.

Videogestützte Therapie

Es besteht die Möglichkeit Therapiesitzungen per Video durchzuführen. Dies kann z.B. sinnvoll sein, falls aufgrund von Krankheitssymptomen keine Therapie vor Ort in der Praxis möglich ist. Aber auch aus anderen Gründen kann eine Therapie per Video eine hilfreiche Ergänzung oder Alternative zur klassischen „Vor-Ort-Therapie“ sein. Für die videogestützte Therapie nutze ich einen speziellen, von der KBV zertifizierten Anbieter, der die hohen Anforderungen an den Datenschutz erfüllt.

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